- Nacht-und-Nebel-Erlass
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Nacht-und-Nebel-ErlassDer nationalsozialistische Ausdruck, der heute noch in »Nacht-und-Nebel-Aktion« anklingt, bezieht sich auf einen Erlass des Oberkommandos der Wehrmacht vom 12. 12. 1941, nach dem auf Hitlers Weisung vom 7. 12. 1941 Widerstandskämpfer in besetzten Gebieten (besonders in Frankreich, Belgien und den Niederlanden) »ins Reich überführt« und ohne jede Mitteilung hingerichtet oder in Konzentrationslager eingewiesen wurden. Der Ausdruck Nacht-und-Nebel-Aktion spielt auf die Heimlichkeit einer Aktion an, bei der meist bestimmte Vorschriften oder Gesetze umgangen werden.IINacht-und-Nebel-Erlass,auf Befehl Hitlers vom Oberkommando der Wehrmacht (W. Keitel) am 7. 12. 1941 in Kraft gesetzte Verfügung, die die Bevölkerung, besonders in den besetzten Gebieten Westeuropas, von Widerstand abschrecken sollte. Der Erlass bestimmte, dass bei Straftaten gegen das Deutsche Reich die Beschuldigten, sofern nicht mit Sicherheit das Todesurteil durch ein Wehrmachtsgericht zu erwarten stand, heimlich (»bei Nacht und Nebel«) zur Aburteilung durch Sondergerichte nach Deutschland gebracht und in Konzentrationslager eingewiesen werden sollten.
Universal-Lexikon. 2012.